Laut biblischem Zeugnis geschieht die Zugehörigkeit zum Judentum bzw. dem auserwählten Volk (und nach der Halacha, dem jüdischen Religionsrecht, gilt dies auch heute) durch die Geburt. Nur mit einer jüdischen Mutter wird man selbst zur Jüdin oder zu einem Juden. Konversionen gibt es wenige und diese werden innerjüdisch unterschiedlich bewertet, weil sie für die meisten Jüdinnen und Juden nicht notwendig sind. Dem jüdischen Volk muss man nicht angehören, um Gottes Heil für sich und die Welt zu erlangen. Im Gegenteil kommt dieser Auftrag dem Volk Israel in Stellvertretung für alle Völker zu; so spricht Gott in Gen 12,2-3 an zentraler Stelle bei der Auserwählung des Abram/Abraham: „Ich werde dich zu einem großen Volk machen, dich segnen und deinen Namen groß machen. Ein Segen sollst du sein. Ich werde segnen, die dich segnen; wer dich verwünscht, den werde ich verfluchen. Durch dich sollen alle Sippen der Erde Segen erlangen.“
Aus diesem Verständnis heraus sind Ethnie und Religion kaum zu trennen, sodass die Metapher von der Weitung des Volk Gottes, so wie es das Zweite Vatikanische Konzil macht, nur aus christlicher Perspektive und zwar nur durch Christus selbst verstanden werden kann.
Das schafft für den theologischen Dialog mit dem Judentum enorme Herausforderungen. Das Bekenntnis zu Christus bleibt nämlich der entscheidende Stein des Anstoßes, es birgt aber auch Chancen, das Gemeinsame zu entdecken.
Auf dieser theologischen Linie wird für das Christentum der Blick freigelegt für die gemeinsamen Schöpfungserzählungen, das gemeinsame Zeugnis der Erzeltern (Abraham und Sarah – Isaak und Rebekka – Jakob mit Lea und Rachel) und die Befreiung aus der Knechtschaft durch Mose sowie die Offenbarung Gottes im Dornbusch und am Sinai. Christlich bleiben diese Erzählungen dann durch Christus zugänglich und dürfen aber gleichzeitig nicht nur in messianischer Interpretation gelesen werden. Im christlichen Glauben wird das in der hebräischen Bibel, dem Alten Testament, bezeugte Handeln Gottes durch Jesus in einer besonderen Weise gedeutet und erfahren. Diese Sicht ist Ausdruck des christlichen Glaubens und nicht als Bewertung des jüdischen Glaubens zu verstehen, der in denselben Schriften Gottes bleibende Gegenwart erkennt. Jesus als der Christus ist Jude und erschließt diese Dimensionen des Heilswirkens Gottes als ein Lehrmeister – Rabbuni, wie er in den Evangelien mitunter genannt wird.
Blickt man in die Evangelien und damit ein stückweit in die Zeit Jesu, so wird gerade diese Rolle Jesu intensiv diskutiert: Einige Jüdinnen und Juden sahen neben der lehrmäßigen Auslegung der Schrift in ihm die Erfüllung der Erwartung eines „neuen Mose“ und den angekündigten Christus (Messias). Das Auftreten Jesu löste damals Spannungen aus. Bis heute können wir Christen diesem unterschiedlichen Verständnis noch nachspüren, wenn wir beispielsweise jüdische Interpretationen des Neuen Testaments heranziehen.7 Jesus war ganz Mensch, ein Jude seiner Epoche, Nachkomme Abrahams und Sohn Davids. Er stand tief in der Tradition Israels, war von dessen Geschichte geprägt und trat als Erbe der Propheten in enger Verbindung mit seinem Volk auf. Aus christlicher Sicht geht seine Bedeutung jedoch weit über diese historische Einbindung hinaus. Im Glauben der Christen ist Jesus zugleich Gott und Mensch und überschreitet mit seinem Gottsein Zeit, Geschichte und alle irdischen Grenzen. Der grundlegende Unterschied zwischen Judentum und Christentum zeigt sich in der Bewertung seiner Person. Aus jüdischer Perspektive kann Jesus als Angehöriger des eigenen Volkes und als bedeutender Lehrer verstanden werden, der sich berufen fühlte, das Kommen des Reiches Gottes zu verkünden. Die Vorstellung jedoch, dass dieses Reich mit Jesus selbst und in seiner göttlichen Autorität bereits angebrochen sei, liegt außerhalb des jüdischen Erwartungshorizonts. Der Konflikt zwischen Jesus und den jüdischen Autoritäten seiner Zeit entzündete sich daher nicht in erster Linie an einzelnen Gesetzesverstößen, sondern an seinem Anspruch, mit göttlicher Vollmacht zu handeln. Diese Trennlinie bleibt deshalb bis heute herausfordernd. Gleichzeitig hielt die Kirche daran fest, Jesus als denjenigen anzusehen, der ihr die hebräische Tradition auslegt. Damit werden wesentliche Elemente der Offenbarung fortgeschrieben, die heutzutage durch das jüdisch-christliche Gespräch und den teils gemeinsamen Schriftbestand fruchtbar gemacht werden.
Schon im 2. Jahrhundert entschied man sich für dieses Offenbarungsverständnis durch die Verurteilung des Markion von Sinope und erklärte es zum Grundverständnis der Offenbarungstheologie der Kirche. Entgegen der Lehre des Markion, der die Kirche und das Christentum von allen jüdischen Einflüssen befreien und vom Glauben des jüdischen Volkes trennen wollte, entschieden die Kirchenväter anders und bekannten sich zum Kanon und der Tradition des Volkes Israel. Nostra Aetate und das gesamte Zweite Vatikanum rekurrieren auf diese Tradition und lesen sie aus der Perspektive des 20. Jahrhunderts. So erfolgte auf dem jahrhundertealten, aber verschütteten Glauben der Kirche eine Rückbesinnung auf diese Wurzeln.
Den historischen Kontext vor Augen erklärten die Konzilsväter in Nostra Aetate auch eine klare Absage an jedwede Form von Antisemitismus. Die Erklärung stellt fest, dass Juden weder kollektiv noch zeitübergreifend für den Tod Jesu verantwortlich gemacht werden dürfen. Damit distanziert sich die Kirche von theologischen Deutungen, die über Jahrhunderte hinweg zur religiösen Diskriminierung von Juden beigetragen haben. Das Konzil leitete eine neue Epoche ein: Das Verhältnis zum Judentum sollte fortan von Respekt, Dialog und gemeinsamer theologischer Reflexion geprägt sein.
Erfreulicherweise werden diese Bemühungen nach vielen Jahren durch bedeutsame Erklärungen aus der jüdischen Welt wie zum Beispiel in „Zwischen Jerusalem und Rom“ erwidert: „Mit der Zeit zeigte sich, dass die Veränderungen in der Haltung und der Lehre der Kirche nicht nur ernsthaft, sondern auch immer tiefgreifender werden, und dass wir in eine Phase der wachsenden Toleranz, des gegenseitigen Respekts und der Solidarität zwischen den Mitgliedern unserer beiden Glaubensgemeinschaften eintreten.“ 8